Autokindersitz Portal - Alles zu Thema Kindersitze im Auto
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Allgemeine Informationen zum Thema Auto Kindersitze

Der Autokindersitz ist in jedem Auto, in welchem Kinder befördert werden, unerlässlich. Dabei handelt es sich um einen besonderen Sitz, der den Anforderungen der geringen Größe von Kindern im Fahrzeug gerecht wird und das Kind mit einer Rückhaltevorrichtung schützt. Ziel ist es, das Kind ordnungsgemäß zu sichern. Dies ist mit dem fahrzeugeigenen Gurt teilweise nicht möglich, da Kinder zu klein sind und der Gurt nicht ordnungsgemäß über die Schulter geführt werden kann. Der Kindersitz erhöht die Sitzposition des Kindes, in der es richtig angegurtet werden kann und somit die Sicherheit des Kindes gewährleistet wird.

Der Gebrauch von Autokindersitzen ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Im § 21 der Straßenverkehrsordnung ist verankert, dass Kinder bis zum 12. Lebensjahr nicht ohne die besondere Rückhaltevorrichtung, also nicht ohne Kindersitz, im Fahrzeug befördert werden dürfen. Das gleiche gilt für Kinder, die kleiner als 1,50 Meter sind. Demnach dürfen Kinder, die kleiner als 1,50 Meter, aber älter als 12 Jahre ohne Autokindersitz befördert werden - ebenfalls Kinder die größer als 1,50 Meter sind, aber trotzdem jünger als 12 Jahre.

Der Autokindersitz muss vom Gesetzgeber für geeignet gehalten werden und dementsprechend amtlich genehmigt werden. Die Vergabe der Genehmigung erfolgt nach den ECE-Regelungen (Nr. 44), die international vereinbarte, einheitliche technische Vorschriften für Fahrzeuge und deren Teile sowie Ausrüstungsgegenständen beinhalten. Nach diesen Regelungen wird der Kindersitz in verschiedene Klassen eingeteilt:

Ein Autokindersitz der Klasse 0 ist für Kinder bis zu zehn Kilogramm geeignet und sind entgegen oder quer der Fahrtrichtung ausgeführt. Für Kinder bis zu 13 Kilogramm sind Kindersitze der Klasse 0+ geeignet. Mit Kindersitzen der Klasse I können Kinder von neun bis 18 Kilogramm befördert werden.

15 bis 25 Kilogramm schwere Kinder benötigen einen Sitz der Klasse II und für 22 bis 36 Kilogramm schwere Kinder ist ein Kindersitz der Klasse III geeignet, welcher nur in Fahrtrichtung im Fahrzeug befestigt werden kann. Außerdem wird die Klasse I-3 unterschieden, die für Kinder mit einem Gewicht von neun bis 36 Kilogramm geeignet ist.

Die unsachgemäße Nutzung von Autokindersitzen oder gar das Transportieren eines Kindes ohne jegliche Sicherung kann mit Geldbußen und Punkten in Flensburg geahndet werden.

Der Autokindersitz wird vorrangig durch die fahrzeugeigenen Gurte am Autositz befestigt. Eine besonders praktische und vor allem sichere Alternative bietet das Isofix-System. Dieses System ermöglicht es, dass der Kindersitz durch spezielle Bügel, die sich in dem Spalt zwischen Rückenlehne und Sitzfläche des Autositzes befinden, besonders sicher befestigt und verankert werden kann. Kindersitze müssen jedoch mit diesem System ausgestattet sein und auch die Fahrzeuge müssen diese Bügel besitzen. Ansonsten kann dieses System nicht genutzt werden. Die Stiftung Warentest empfiehlt die Verwendung von Isofix-Kindersitzen. Diese Autokindersitze konnten in Tests sogar mit "sehr gut" abschneiden. Isofix-Sitze, die nicht durch die speziellen Bügel am Autositz befestigt werden, konnten jedoch auch nur ein "gut" bis "befriedigend" im Test erbringen.

Auch das Mitnehmen von Kindern auf Mofas oder Fahrrädern ist gesetzlich geregelt. So dürfen zum Beispiel Personen unter 16 Jahren gar keine Kinder auf Zweirädern befördern, egal ob sie motorisiert sind oder nicht. Ansonsten dürfen Kinder nur in einem speziellen Autokindersitz mitgenommen werden, der verhindert, dass die Füße des Kindes in die Speichen des Gefährtes gelangen können.





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